Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Vertragsgegenstand, Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die entgeltliche Durchführung von Tiertransportdienstleistungen unter acht (8) Stunden im In- und Ausland (nachfolgend "Leistungen") zwischen, Janina Lederer, Pferdetransporte Lederer, Obere Dorfstraße 6, 90427 Nürnberg, Tel.: +49 (0) 173-5370391, E-Mail: info@perdetransport-lederer.de, Internet: www.pferdetransport-lederer.de (nachfolgend geschlechtsneutral "Auftragnehmer") und den Tierhaltern oder, falls diese die Aufsicht über das Tier übergeben haben, den verantwortlichen Tieraufsehern (nachfolgend allgemein und geschlechtsneutral "Auftraggeber", gemeinsam auch "Parteien").

Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich um Beförderungsleistungen i.S.d. §§ 407 ff. HGB. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten ferner die Fütterung des Tieres während der Leistungserbringung, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart ist oder eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht.

Die Mitnahme von Personen sowie Zubehör sind nicht Gegenstand der Leistungserbringung und müssen gesondert beauftragt werden.

Die konkrete Leistungsverpflichtung, der Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt seines Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

Die Leistungen des Auftragnehmers werden entsprechend der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) durchgeführt.

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben.

Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber erhaltenen Dokumente und Genehmigungen (insbesondere den Equidenpass) sorgfältig aufzubewahren und die Kenntnisnahme ihres Inhalts durch Dritte zu unterbinden, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Vertrags notwendig.

Den Weisungen des Auftraggebers ist Folge zu leisten. Der Auftraggeber ist durch den Auftragnehmer auf eine offensichtliche Unrichtigkeit und Undurchführbarkeit seiner Weisungen aufmerksam zu machen; besteht der Auftraggeber dennoch auf die Ausführung der so erteilten Weisung, trägt er hierfür die Verantwortung.

Vertragsschluss

Der Auftraggeber kann telefonisch und per E-Mail eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.

Der Auftragnehmer lässt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail), ein verbindliches Angebot zukommen.

Dieses Angebot kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer durch Annahmeerklärung in Schrift- oder Textform oder durch Zahlung der vom Auftragnehmer angebotenen Vergütung innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Auftragnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Auftraggeber dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten (Nachweis des Vertrags zur Übernahme der Führung der Aufsicht, sofern der Auftraggeber Tieraufseher ist, Equidenpass/Pferdepass, Auskünfte zum Tier und etwaig erforderliches Zubehör, sämtliche Urkunden und Genehmigungen, Einfuhr-, Ausfuhr- und sonstige Zollunterlagen, etc.) zur Verfügung stellen. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für sämtliche durch Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Informationen und Daten entstandenen Schäden, es sei denn, dass den Auftragnehmer ein Mitverschulden trifft.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Tier auf die Beförderung vorzubereiten und auf jegliche Form der Sedierung zu verzichten. Der Auftraggeber hat Transportgamaschen, Beinschienen, Schweifschoner, Fliegen- oder Abschwitzdecken, etc. selbst ordnungsgemäß anzubringen bzw. zu verwenden, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bzgl. der jeweils durchzuführenden Beförderung auf eigene Rechnung abzuschließen und die betreffende Versicherungspolice auf Verlangen des Auftragnehmers spätestens vor Beginn der Leistungserbringung im Original vorzulegen.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Übergabe des Tieres in Textform (per E-Mail) über die genaue Beschaffenheit und etwaige Besonderheiten des Tieres. Dazu gehören insbesondere Angaben über Gewicht, Ausmaß, Charakter, etwaige äußere Auffälligkeiten (Mängel) und Gesundheitszustand. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber zusätzlich darüber zu informieren, ob vor der Beförderung Krankheiten oder Infektionen bestanden und mit welchen Medikamenten oder sonstigen Aufbaupräparate das Tier behandelt wurde. Muss das Tier auch während der Leistungserbringung behandelt werden, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer über die Art und Weise, Menge, Zeit und Häufigkeit der Medikamentenverabreichung informieren. Der Auftragnehmer wird den Auftragnehmer in seinem Angebot ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Leistungserbringung im Einzelfall nur in Absprache mit einem Veterinärarzt durchgeführt werden kann.

Sofern ein Tier während der Leistungserbringung verendet, ist der Auftraggeber oder der von diesem berechtigte Empfänger zur Abnahme verpflichtet. Der Auftraggeber wird im Angebot des Auftragnehmers darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine toten Tiere befördern darf. Sollte der Auftraggeber oder der von diesem berechtigte Empfänger die Abnahme verweigern, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Tier gebührenpflichtig zu entsorgen.

Fallen auf das zu transportierende Tier besondere, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehene Aufwendungen an, so kann der Auftragnehmer diese vom Auftraggeber ersetzt verlangen, soweit sie erforderlich waren. Der Auftragnehmer hat vor Tätigung der Aufwendungen die Weisung des Auftraggebers einzuholen, es sei denn, dies ist aufgrund der besonderen Umstände nicht möglich.

Wird die Abnahme des Tieres durch den Auftraggeber oder den von diesem berechtigten Empfänger abgelehnt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Rückbeförderung durch den Auftragnehmer entsprechend zu vergüten. Im Übrigen gilt Ziffer 5.6.

Verladen und Entladung

Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt oder zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist der Auftraggeber gem. § 412 Abs. 1 HGB verpflichtet, das Tier beförderungssicher zu be- und entladen. Der Einsatz von Nasenbremsen, Schaufeln, Besen, Gerten Peitschen, Blenden, etc. ist untersagt. Der Auftragnehmer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.

Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die vereinbarten Be- und Entladezeiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Verzögerungen eintreten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, stehen dem Auftraggeber für Be- und Entladung je 0,5 Stunden zur Verfügung.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG (Kleinunternehmerstatus).

Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten.

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, sind die Vergütung und Aufwendungen i.S.d. Ziffer 5.6. dieser AGB jeweils sofort ohne Abzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber kann die Vergütung und Aufwendungen nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

Bei der Auswahl der Zahlungsart "Barzahlung" zahlt der Auftraggeber den Rechnungsbetrag vor Ort in bar.

Bei der Auswahl der Zahlungsart "Vorauskasse per Banküberweisung" ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Der Beginn der Leistung erfolgt nach Zahlungseingang.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

Rücktritt des Auftraggebers - Stornierungen

Der Auftraggeber kann die Leistungserbringung des Auftragnehmers bis zu fünf (5) Tagen vor Leistungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht). Die Stornierung hat der Auftraggeber unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax) gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen verlangen. Im Übrigen gilt insoweit folgende Stornierungsstaffelung:

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer.

Im Falle einer Stornierung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung vollständig oder – in Abhängigkeit der vorgenannten Staffelung – teilweise zurückerstatten. Die Erstattung der Vergütung erfolgt innerhalb eines Zeitraums von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Vergütung mit dem gleichen Zahlungsmittel, welches der Auftraggeber verwendet hat, zurück.

Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

Der Auftragnehmer behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Stornierungsbedingungen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret zu beziffern und zu belegen.

Haftung für Schäden

Die Beförderung des Tieres erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für Schäden oder Verletzungen, die durch unruhige, nicht verlade- und transportfromme Tiere beim Be- oder Entladen sowie während der Beförderung am Tier selbst oder am Leib, Leben, Eigentum oder an der Gesundheit des Auftragnehmers, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen.

Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorbehaltlich der §§ 426, 427 HGB uneingeschränkt

Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag von dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/Universalschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

Schlussbestimmungen

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Stand: 29.11.2021